Informationen zum Beruf Notar, Notarin
Die Tätigkeit eines Notars/einer Notarin ist alles andere als verstaubte Bürokratie-Arbeit.
Die Arbeit der Notare ist die vorsorgende Rechtspflege. Sie werden immer dann gebraucht, wenn es um Regelungen geht, bei der die Mithilfe der Rechtspflege unabdingbar ist. Diese sind z.B. Erbenfeststellungen, die Beurkundung von Verträgen (Rechtsgeschäften) bzw. die Beglaubigung von Unterschriften. Ein wichtiges Merkmal eines jeden Notars/Notarin ist die Unparteilichkeit, zu der er/sie in jedem Fall verpflichtet ist. Die Kompetenzfelder von Notaren sind Rechtsgebiete wie Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht oder Gesellschaftsrecht.
Notare/Notarinnen sind „friedliche Juristen“, da sie im Gegensatz zum Juristen nicht auf der Seite einer Partei stehen, sondern zwischen den Parteien als Vermittler fungieren. Sie beraten, vermitteln, ermahnen, formulieren Urkunden und leiten Rechtsabläufe ein und überwachen sie. Der Vorteil einer notariellen Urkunde ist die Möglichkeit, die darin enthaltenen Ansprüche und Regelungen ohne ein Klageverfahren durchzusetzen. Regelungen, die in notariellen Urkunden niedergeschrieben und von den beteiligten Parteien unterzeichnet wurden, sind somit bei Nichteinhaltung durch eine der Parteien mittels staatlichen Zwanges (Gerichtsvollzieher) sofort durchsetzbar. So muss zum Beispiel der verkäufer eines Grundstückes bei Nichtbezahlung des Kaufpreises den Käufer nicht erst verklagen, sondern kann sofort die Zahlung erwirken.
Die Arbeit des Notars/der Notarin ist mit der Beurkundung noch nicht abgeschlossen. Nach der Beurkundung müssen sie für den Vollzug der Rechtsgeschäfte sorgen. Bei Grundstückskaufverträgen müssen sie zum Beispiel zusätzliche behördliche Genehmigungen und Bescheinigungen einholen, etc. bzw. sorgen für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. D.h. sie regeln den mit den notariell beurkundeten Rechtsgeschäften verbundenen Schriftverkehr.
Wege zum Beruf Notar/Notarin…
Es gibt zwei Arten von Notaren. Den hauptberuflichen Notar und den Anwaltsnotar:
Notare/Notarinnen brauchen für die Ausübung des Notar-Berufs die Befähigung zum Richteramt, d.h. sie müssen die erste und zweite juristische Staatsprüfung erfolgreich absolviert haben.
Für die hauptberufliche Tätigkiet des Notars/der Notarin (Nur-Notar/in) wird ein dreijähriger Anwärterdienst als Notarassessor/-in vorrausgesetzt.
Außerdem können Rechtsanwälte/-anwältinnen mit mehrjähriger Berufserfahrung neben ihrer Anwaltstätigkeit als Notar/-in zugelassen werden. (Anwaltsnotariat)